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Zutrittskontrolle

Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.
Gegenstand der Liefer- und Zahlungsbedingungen: Unsere Lieferungen,
Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf
seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit
widersprochen. Alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag
sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt
werden.
2.
Angebote und Vertragsabschluß: Unsere Angebote sind
freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen bedürfen
zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3.
Lieferzeiten : Liefertermine oder -fristen, bedürfen der
Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch
nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel
an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei
unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten-, haben wir
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir die
Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu
vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Kunde
Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 %
für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch
höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug
betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber
hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unsererseits. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt. Wird die Auslieferung eines versandbereiten
Liefergegenstandes auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat
hinausgeschoben, sind wir berechtigt, dem Kunden Lagergeld in Höhe
von 0,5 % des Rechnungsbetrages des betreffendes Liefergegenstandes
für jeden angefangenen Monat in Rechnung zu stellen.
4.
Überlassung und Gefahrübergang : Verpackung, Versicherung,
Versand und Transport erfolgen auf Kosten des Kunden. Die Gefahr geht
auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung unser Auslieferungslager verlassen hat. Im Falle der
Annahmeverweigerung geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die
Installationsvorbereitungen sowie die für die Stromversorgung
notwendigen Einrichtungen lässt der Kunde auf seine Kosten und
Verantwortung vor Anlieferung der Geräte ausführen. Sie
müssen unseren Vorgaben und den geltenden Fachnormen
entsprechen. Der Kunde wird rechtzeitig für ausgebildetes
Bedienungspersonal sorgen. Wir sind regelmäßig nicht dafür
verantwortlich, unsere Anlagen und Lieferungen mit Geräten oder
Programmen des Kunden zu verbinden. Von uns gelieferte Programme
werden am Installationsort auf der vom Kunden bereitgestellten
Anlage, wenn diese nicht von uns mitgeliefert, installiert. Für
die Durchführung der Installationsarbeiten sind nicht in den
Lizenzpreisen enthalten und werden gesondert berechnet. Das gleiche
gilt für programmspezifische Einweisungen. Auf Wunsch hat der
Kunde die Betriebsbereitschaft unserer Lieferung und Leistung
schriftlich zu bestätigen.
5.
Gewährleistung und Haftung: Der Kunde muss zur Erhaltung seiner
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel
oder Unvollständigkeit der Leistung innerhalb von 8 Tagen seit
dem Empfang den Fehler rügen. Nach Maßgabe des
vorstehenden übernehmen wir eine Gewährleistung von 6
Monaten nach Gefahrübergang. Wir sind nur für solche Mängel
gewährleistungspflichtig, die nicht auf natürlichen
Verschleiß zurückzuführen sind und die Brauchbarkeit
der Leistung erheblich beeinträchtigen. Wir haften daher nicht
dafür, dass Hardware und Software unterbrechungs- und fehlerfrei
laufen, soweit dies im Rahmen der bei der Inbetriebnahme von
Datenverarbeitungsanlagen üblicherweise auftretenden Probleme
liegt. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nachbessern. Bei
wesentlichen Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung
auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegenüber
dem Zulieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Jede Gewährleistung
erlischt, wenn der Kunde selbst Mängelbeseitigungsarbeiten ohne
unsere Einwilligung durchführt oder durchführen lässt
oder wenn unsere Installationsbedingungen, Betriebs- und
Wartungsanweisungen nicht eingehalten worden sind. Weitergehende
Gewährleistungsansprüche, insbesondere Ansprüche auf
Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst
entstanden sind, z.B. durch Verlust oder fehlerhafte Verarbeitung von
Daten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden.
Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem
von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem
Verlangen entsprechen, wobei die entstehenden Mehrkosten (z.B.
Arbeitszeit und Reisekosten) vom Kunden zu tragen sind. 6.
Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus
Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt
oder künftig zustehen, bleiben die gelieferten Gegenstände
unser Eigentum. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung
des Liefergegenstandes durch den Kunden ist bis zur restlosen
Bezahlung sämtlicher Forderungen von uns gegenüber dem
Kunden unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme
oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns
unverzüglich zu benachrichtigen. Wird unser Liefergegenstand
verarbeitet, so wird die Verarbeitung für uns vorgenommen. Bei
der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung des gelieferten
Gegenstandes mit anderen Gegenständen durch den Kunden steht uns
das Miteigentum an der neuen Sache anteilig zu. Wird der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstand, gleich in welchem Zustand,
von dem Kunden veräußert, so tritt der Kunde schon mit dem
Vertragsabschluß die für ihn aus der Veräußerung
entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer oder Dritte mit allen
Nebenrechten an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden, die uns
abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen
werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall sind wir weiter
berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Gegen den
Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend
gemacht werden.
7.
Preise und Zahlung: Sämtliche Preise sind Nettofestpreise zzgl.
der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Preise ohne
Währungsbezeichnung gelten immer in EURO, ansonsten in der
angegebenen Währung. Sämtliche Zahlungen haben innerhalb
einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen.
Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen
können. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen
des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
bzw. auf Kosten und Zinsen anzurechnen. Gerät der Kunde in
Verzug, können wir Zinsen in Höhe von 5 % über dem
banküblichen Zinssatz eines Dispositionskredites
unserer Hausbank verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder
unstreitig sind.
8.
Software: Sofern der Kunde nicht mit uns einen gesonderten
Lizenzvertrag über die von uns überlassenen
Softwareprodukte abgeschlossen hat, gewähren wir dem Kunden
gegen Zahlung der entsprechenden Vergütung die nicht
ausschließliche Lizenz, die ihm überlassenen
Softwareprodukte einschließlich der Dokumentation zu benutzen.
Dabei gelten grundsätzlich die Lizenzbedingungen des
Herstellers. Im Zweifel darf der Kunde die Software nur auf
denjenigen Computersystemen und Programmträgern betreiben, die
er entweder von uns direkt erworben hat, oder/und die in unserer
Auftragsbestätigung bzw. im Kaufvertrag im einzelnen aufgeführt
sind. Der Kunde ist nur berechtigt, zu Sicherheitszwecken und unter
Beibehaltung des Schutzrechtsvermerks die Originalkopie zu kopieren.
Ist für die Nutzung der Software ein Kopierschutzstecker
Voraussetzung, so stellen Software und Kopierschutzstecker eine
Einheit dar und werden nur zusammen geliefert. Die gesonderte
Nachlieferung eines Kopierschutzsteckers erfolgt nur gegen
Rücksendung des defekten Steckers. Der Kunde ist nicht
berechtigt, die Lizenz entweder insgesamt oder teilweise auf Dritte
zu übertragen oder die Softwareprodukte und/oder
-Dokumentationen an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen
oder deren Benutzung zu gestatten. Der Kunde wird die Software
darüber hinaus vor dem Zugriff Dritter schützen und
sämtliche Personen, die Zugang zu diesen Produkten haben, über
die von ihm in dieser Klausel übernommen Verpflichtungen
entsprechend unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet -
beispielsweise durch Anfertigung einer Sicherheitskopie - seine Daten
zu sichern. Die Lizenz endet automatisch mit der Einstellung der
Benutzung des Computersystems, für das diese Lizenz erteilt
wurde oder aufgrund fristloser Kündigung bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten
entsprechend für die Benutzung unseres Know-hows. Bei
schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen
durch den Kunden behalten wir uns vor, unbeschadet der Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens, eine Vertragsstrafe in Höhe von
10.000,-- EURO zu verlangen.
9.
Allgemeines: Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Verpflichtungen ist Feldkirch -
Österreich. Wir sind jedoch befugt, den Kunden auch an seinem
allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Die Abtretung von Rechten des
Kunden bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Die
Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen
ausschließlich dem Recht der Republik Österreich, auch bei
Rechtsverhältnissen mit ausländischen Bestellern. Der
Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die Parteien
verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen Bestimmungen
durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der
ursprünglichen Bestimmungen am nächsten kommen.
10.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Key &
Card wird den Auftraggeber auf eine Änderung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder die Einführung zusätzlicher
Bestimmungen hinweisen. Ist der Hinweis erfolgt, so gilt die Änderung
als anerkannt, wenn nicht binnen eines Monats vom Auftraggeber
widersprochen wird.